„Grüezi!“ – Einreise und erste Schritte in der Schweiz
Nicht nur majestätische Berge, 450 Käsesorten und das Schokoparadies schlechthin ziehen den Geniesser in ihren Bann. Auch viele Städte der Schweiz können dem internationalen Vergleich durchaus standhalten. Das wussten schon Erasmus von Rotterdam, Nietzsche oder Paracelsus, die einst in Basel lehrten und forschten. Das wissen auch wichtige Institutionen und Unternehmen, die sich beispielsweise in der Wirtschafts- und Kulturmetropole Genf niedergelassen haben, wie die UNO und nicht weniger als 100 Banken. Und das wissen auch viele Bürger und Touristen: So geniesst man in der Weltstadt Zürich eine Lebensqualität, die ihresgleichen sucht und unter den Top Ten Europas gelistet wird.
Ihnen sagen ruhige Seen und herrliche Natur mehr zu? Dann haben Sie die Qual der Wahl: Wie wäre es mit der Pracht eines Luganersees, des Genfersees und des Vierwaldstätter Sees? Oder möchten Sie lieber das atemberaubende Spiegelbild des Matterhorns im Wasser des Riffelsees bestaunen?
Kein Zweifel: Kaum ein Land hat so viele Facetten wie die Schweiz. Denn auch wirtschaftlich bietet es beste Perspektiven. Nicht umsonst ist die Schweiz das beliebteste Auswandererziel der Deutschen – liegt es doch zum Greifen nah. Zudem ist die sprachliche Barriere sehr niedrig, da über die Hälfte der Schweizer Deutsch sprechen, genauer gesagt Schweizerdeutsch.
Nur, wie fasst man Fuss im Land der majestätischen Berge und prachtvollen Seen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Einreise-Informationen für Ihren Wochenendtrip, Sabbatical oder Daueraufenthalt zusammengestellt. Da auch Behördengänge bei einem längeren Aufenthalt in der Schweiz nicht ausbleiben, bringen wir Sie auf den richtigen Weg.
Sie sind gedanklich schon einen Schritt weiter und wünschen sich eine persönliche Beratung? Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz. Wir sind versiert in allen Fragen rund um Einreise und Umzug in die Schweiz, Steuern, Versicherungen und Behörden. Wir lotsen Sie ohne Umwege zum Ziel. So können Sie schon bald die Schweiz unbeschwert geniessen.
Was brauchen Sie, um in die Schweiz einzureisen?
Ja, es gibt sie noch, Passkontrollen. Bei der Einreise in die Schweiz werden Sie von einem Zollbeamten mit einem unverkennbaren „Grüezi!“ begrüsst. Für EU-/EFTA-Bürger ist die Einreise jedoch denkbar einfach: Sie brauchen einen gültigen Personalausweis, eine Identitätskarte oder einen Reisepass. Diese Dokumente dürfen sogar vorläufig ausgestellt oder bei deutschen Staatsangehörigen bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Um jedoch Irritationen bei Kontrollen zu vermeiden, empfiehlt es sich, für einen gültigen Ausweis zu sorgen. Auch Ausweisdokumente, die Sie als verloren oder gestohlen gemeldet und wiedergefunden haben, sollten Sie nicht mehr einsetzen, da dies zu Missverständnissen bei der Einreise führen kann.
Als EU-/EFTA-Bürger dürfen Sie sich 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum in der Schweiz aufhalten. Wenn Sie in der Schweiz arbeiten oder sich länger aufhalten wollen, benötigen Sie eine Bewilligung der kantonalen Migrationsämter. Dabei wird unterschieden zwischen einem unterjährigen Kurzaufenthalt bzw. einem befristeten oder unbefristeten Daueraufenthalt.
Für Bürger von Drittstaaten gilt, es muss ein Reisepass mitgeführt werden, der:
… nach der Ausreise aus der Schweiz noch mindestens drei Monate gültig ist.
… der in den vorangegangenen 10 Jahren ausgestellt worden ist.
Massgebend für diese Fristen ist jeweils das Ausstellungsdatum des Reisepasses.
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Einreise über die notwendigen Formalitäten. Ein Visum gilt zugleich als Einreisegenehmigung.
Sie möchten in der Schweiz leben, arbeiten oder studieren?
Wenn das Flair der Schweiz Sie in den Bann gezogen hat und Sie länger als 90 Tage bleiben wollen, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Diese erhalten Sie am einfachsten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben. Selbstständigerwerbende und Rentner müssen ein ausreichendes Einkommen nachweisen.
Dabei gilt für alle: Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen. Und Sie dürfen nicht zu einer Landesverweisung verurteilt worden sein.
Die Aufenthaltsbewilligungen gliedern sich nach Dauer des Aufenthaltes bzw. des Arbeitsvertrages:
Kurzaufenthaltsbewilligung Ausweis L EU/EFTA
Diese Bewilligung gilt für Aufenthalte zwischen >3 Monaten und 1 Jahr, kann jedoch verlängert werden. Die Geltungsdauer richtet sich nach der Dauer eines vorzulegenden Arbeitsvertrages. Auch nicht erwerbstätige Menschen, wie Studenten, Stellensuchende etc., können unter bestimmten Anforderungen eine Bewilligung erhalten. Als Besitzer einer Kurzaufenthaltsbewilligung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Familie nachkommen lassen.
Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
Mit der Bewilligungsdauer B von 5 Jahren (mit Verlängerungsoption) kommt man dem Traum vom dauerhaften Leben und Arbeiten in der Schweiz schon erheblich näher. Sie wird vorrangig ausgestellt für Arbeitnehmer mit Arbeitsverträgen von mehr als einem Jahr Gültigkeit. Auch mit dieser Bewilligung kann die Familie nachgeholt werden.
Studenten, Rentner und sonstige Erwerbslose erhalten eine Daueraufenthaltsbewilligung, sofern Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und über eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung. Selbstständigerwerbende müssen zum Erhalt der Aufenthaltsbewilligung den Nachweis ihrer Selbstständigkeit erbringen und die Aufenthaltsbedingungen erfüllen.
Ausweis C EU/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
Wer es bis zu Ausweis C schafft, ist den Schweizern fast gleichgestellt. Mit der Niederlassungsbewilligung unterliegen Sie auch keinen Arbeitsmarktbeschränkungen mehr. Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Ausweis G EU/EFTA (Grenzgängerbewilligung)
Wenn Sie gerne in einem EU-/EFTA-Mitgliedsstaat wohnen bleiben möchten, aber in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen Sie die Grenzgängerbewilligung. Voraussetzung ist die mindestens einmal wöchentliche Rückkehr an Ihren Wohnort sowie eine selbstständigerwerbende Tätigkeit oder eine Tätigkeit als Arbeitnehmender. Besteht diese zwischen drei Monaten und einem Jahr, gilt analog dazu die Gültigkeit des Ausweises G. Bei Arbeitsverträgen mit mindestens einjähriger Laufzeit wird die Grenzgängerbewilligung für fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit ausgestellt.
Ausweis Ci EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
Die Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit ist für Familienangehörige von Beamten bestimmt, die in zwischenstaatlichen Organisationen tätig sind. Ausserdem wird der Ausweis C für Familien von Mitgliedern ausländischer Vertretungen ausgestellt.
So kann Ihre Familie ebenfalls problemlos in die Schweiz einreisen
Gemeinsam mit der Familie macht das Erkunden eines neuen Landes erst so richtig Spass. Vor allem, wenn die Einreise der Familienmitglieder in ein Land so einfach ist, wie in der Schweiz. Der Familiennachzug ist erlaubt für:
Ihre Ehepartner oder Lebenspartner in Eingetragener Lebenspartnerschaft
Ihre Kinder oder die Ihres Lebenspartners, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder von Ihnen Unterhalt beziehen
Ihre Eltern und Schwiegereltern bzw. Eltern Ihres Lebenspartners, für deren Unterhalt Sie aufkommen
Bei Studenten: für Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder
Für die Einreise in die Schweiz benötigen diese Familienmitglieder einen gültigen Reisepass und bei Bedarf einen besonderen Aufenthaltstitel eines Schengen Mitgliedsstaates oder ein Visum.
Für das Aufenthaltsgesuch brauchen Sie als Gesuchsteller u. a. zusätzlich – je nach Familiensituation – den Original-Eheschein, die Urkunde über die Lebenspartnerschaft, Geburtsscheine der Kinder, Kopie des Mietvertrages der Wohnung, Arbeitsvertrag des Antragstellers und Unterhaltsbestätigung.
Wünschen Sie sich eine persönliche Einreiseberatung in die Schweiz?
Neugierig geworden? Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen rund um die Einreise und Behördengänge in der Schweiz haben, sind wir für Sie da. Gerne beraten wir Sie zu den möglichen Bewilligungen, zu Gesuchen, Fristen und Möglichkeiten. Selbstverständlich beantworten wir auch Ihre Fragen zu den wichtigsten Versicherungen in der Schweiz, zum 3-Säulen-Vorsorgesystem, zu Steuern, Arbeitsmarkt oder Immobilien.
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