Die Schweiz galt schon immer als Steuerparadies. Und auch wenn Ihnen manchmal die Steuererklärung gar nicht so paradiesisch vorkommen mag, ist das komplexe Steuersystem der Schweiz auf jeden Fall als steuergünstig zu bezeichnen. Trotz der Tatsache, dass Bund, Kantone und Gemeinden sogar die gleichen Steuern erheben dürfen. Eigentlich schlechte Aussichten für einen Steuerpflichtigen. Der intensive Wettbewerb der Kantone und Gemeinden untereinander macht da vieles wieder wett.
Wer sich stets über die Steuersparmöglichkeiten informiert und diese rechtzeitig zu nutzen weiss, reduziert seine Steuerlast immerhin auf fast paradiesische Verhältnisse. Diese Möglichkeiten stehen Arbeitnehmenden, Rentnern und Selbstständigerwerbenden mit oder ohne Unternehmen gleichermassen zur Verfügung.
Die Steuerersparnis ist umso höher, je größer Einkommen, Vermögen und die Steuerbelastung im Wohnsitzkanton sind. Wer über mehr Einkünfte als Ausgaben verfügt und investiert, kann auch mehr Steuern sparen. Unternehmer sparen z. B. umso mehr, je mehr der Inhaber in die Pensionskasse oder die Säule 3a einzahlt. Auch die rechtzeitige Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG kann helfen, reichlich Steuern zu sparen.
Falls Sie diese Möglichkeiten vertiefen oder Ihre komplette Steuererklärung in erfahrene Hände abgeben möchten, rufen Sie uns einfach an. Wir reduzieren Ihre Steuerlast auf das notwendige Minimum. Wie? Einen Vorgeschmack geben wir Ihnen hier. Damit Sie wissen, worauf wir unser Augenmerk legen, um die Finanzbehörden nicht zu sehr zu verwöhnen, haben wir für Sie 22 simple und effektive Tipps zum Steuersparen für die ganze Familie gesammelt. Viel Spass beim Lesen!
Tipp 1: Nutzen Sie Ihr Velo nicht nur für die Freizeit
Die Schweiz ist nicht nur eine Bergsteiger- und Wanderernation, sondern auch für reichlich Velofahrer bekannt. Und die werden für ihren sportlichen Einsatz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz belohnt: 300-700 CHF Abzug lassen die kantonalen Finanzbehörden zu. Sogar, wenn das Velo nur unregelmässig genutzt wird.
Wer es weniger sportlich mit dem öffentlichen Nahverkehr hält, kann dafür die tatsächlichen Kosten absetzen. Bei der Bundessteuer sind dies max. 3‘000 CHF.
Bei den Kosten für die Nutzung eines Autos sind die schweizer Finanzbehörden weniger grosszügig. Diese Aufwände lassen sich erst dann absetzen, wenn Wohn- und Arbeitsstätte zu weit vom öffentlichen Nahverkehr entfernt liegen, der Steuerpflichtige körperlich eingeschränkt ist oder mit dem Auto eine erhebliche Zeitersparnis gegenüber dem Nahverkehr zu erzielen ist.
Tipp 2: Machen Sie Berufsauslagen geltend
Die schweizer Finanzbehörden erkennen einige berufliche Auslagen als abzugsfähig an. Berufskleidung, Computerausstattung, Fachliteratur, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Werkzeuge und Weiterbildungen auf beruflicher Basis sind u. U. abzugsfähig. Auch Unterkunftskosten für Wochenaufenthaltern werden in einigen Kantonen anerkannt.
Bei beruflicher Weiterbildung ist jedoch die Erstausbildung ausgeschlossen. Die Abzugsbeträge für tatsächliche Weiterbildungen sind ebenso kantonal unterschiedlich wie die Belegpflicht. In einigen Kantonen können Sie bis zu 500 CHF ohne Belege ansetzen. Insgesamt werden jedoch beim Bund und den meisten Kantonen max. 12‘000 CHF beleghaft anerkannt.
Tipp 3: Setzen Sie Ihren Nebenverdienst steuerlich ab
Einkünfte aus einem Nebenverdienst müssen Sie selbstverständlich auch in der Schweiz versteuern. Jedoch zeigen sich der Bund und einige Kantone hier grosszügig, indem 20 % des Nebenverdienstes pauschal für Berufsauslagen abgezogen werden dürfen.
Tipp 4: Profitieren Sie doppelt von Ihren Versicherungen
Zugegeben, nicht jede Versicherung ist abzugsfähig. Und nicht jeden Franken dafür können Sie absetzen. Der Bund und die meisten Kantone haben einen Selbstbehalt definiert. Dieser beträgt beim Bund 5 % des Nettoeinkommens. Darüber hinaus lässt sich jedoch Einiges von der Steuer absetzen. Auto-, Motorrad- oder Hausratversicherungen gehören leider nicht dazu. Versicherungen, mit denen Sie sich selbst und Ihre Gesundheit absichern, dagegen schon. Dazu gehören Aufwände für Lebens-, Kranken-, Unfall-, Renten- oder Zahnversicherungen.
Auch Kosten, die Ihre Versicherung nicht trägt, z. B. weil Sie ein hohes Krankenkassenfranchise gewählt haben oder die Kosten für Heilmittel selbst übernehmen mussten, können Sie bei der Steuer angeben. Die Massnahmen müssen jedoch medizinisch veranlasst sein und dürfen nicht rein kosmetisch begründet werden.
Wichtig: Um alle Rechnungen zuverlässig im Versicherungsjahr berücksichtigen zu können, sollten Sie die ärztlichen Behandlungen möglichst in das 1. Halbjahr legen.
Tipp 5: Trennen Sie sich von Ihrem Partner am Jahresanfang
Eine Trennung ist zwar meist sehr emotional und wenig geplant, aber steuerlich sollte man dennoch einen kühlen Kopf bewahren. Da die meisten Kantone in Trennung lebende oder geschiedene Ehepaare im Jahr der Trennung ganzjährig als Einzelpersonen besteuern, empfiehlt es sich, diesen neuen Lebensabschnitt am Jahresbeginn zu starten. So können auch Unterhaltsbeiträge für das ganze Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt analog auch für eingetragene Lebenspartner.
Tipp 6: Machen Sie Ihre Kinder steuerlich geltend
Kinder kosten Geld. Da bringt es Ihrem Portemonnaie Erleichterung, dass Sie für jedes minderjährige Kind einen Betrag steuerlich geltend machen können. Auch Kinderbetreuungskosten lassen sich steuerreduzierend angeben. Sogar die Ausbildung volljähriger Kinder können Sie u. U. absetzen.
Zahlen Sie Alimente für minderjährige Kinder, die nicht mehr in Ihrem Haushalt leben? Diese können Sie vollständig von Ihren Einkünften abziehen. Dies gilt jedoch nicht für volljährige Kinder.
Die Empfänger von Alimenten müssen diese übrigens als Einkünfte versteuern.
Tipp 7: Sparen Sie Steuern mit Aktienkauf
Während Zinsen auf festverzinsliche Papiere einkommensteuerpflichtig sind, bleibt der Gewinn eines Aktienverkaufs u. U. steuerfrei. Vorsicht: In einigen Kantonen gelten jedoch zu fleissige Wertpapierkäufer und -verkäufer schnell als gewerblich.
Der Bezug von Mitarbeiteraktien und –optionen muss vom Arbeitnehmenden bei der Order als Einkommen versteuert werden. Kapitalgewinne aus diesem Portfolio sind dagegen komplett steuerfrei.
Tipp 8: Mit Privater Vorsorge sorgen Sie zweifach vor
Sie investieren in Ihre Private Vorsorge? Dafür werden Sie nicht nur mit grösseren Leistungen im Ruhestand belohnt, sondern auch mit Abzugsfähigkeit Ihrer Einzahlungen. Leistungen in die Gebundene Vorsorge können Sie vollständig bis zum Maximalbetrag absetzen. Dies sind im Jahr 2020 für Arbeitnehmende 6‘826 CHF, für Selbstständigerwerbende 34'128 CHF. Die Abzugsfähigkeit setzt voraus, dass eine Einzahlungsbescheinigung des Vorsorgeinstituts vorliegt.
Zinsen und die Wertsteigerung bei Wertschriftenlösungen sind ohnehin steuerfrei.
Tipp 9: Lernen Sie die Grenzgängerdirektversicherung kennen
Sie sind Arbeitnehmender in der Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland? Sie unterliegen dem Schweizer Sozialversicherungssystem, jedoch der deutschen Steuerpflicht? Dann haben Sie aufgrund des ungünstigen Kursverhältnisses CHF/EUR die höhere Einkommensteuerbelastung in den letzten Jahren hautnah erlebt.
Vermindern können Sie Ihre Steuerlast, indem Sie einen Sparvertrag, nämlich die Säule 3a für Grenzgänger, abschliessen. In diesen Sparvertrag können Sie aus Ihrem Nettogehalt max. 6‘240.—EUR einzahlen.
Voraussetzung: Zum Abschluss benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers in der Schweiz.
Tipp 10: Nutzen Sie den Einkauf in die Pensionskasse
Sie können langfristig auf Sparbeiträge verzichten und haben sich in die Pensionskasse eingekauft? Damit nutzen Sie eines der grössten Sparpotenziale. Denn die Aufwendungen können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen.
Je nach Einkommenshöhe und Progression empfiehlt es sich, diese über mehrere Jahre zu verteilen. Sprechen Sie uns an. Wir rechnen mit Ihnen alle Optionen durch und beraten Sie umfassend dazu.
Tipp 11: Profitieren Sie von gemeinnützigen Spenden
Gemeinnützige Spenden können Sie ebenfalls absetzen. In der Regel sind dies maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens, sofern die Zuwendungen mindestens 100 CHF betrugen. Auch grössere Beträge an gemeinnützigen Spenden können Sie steuerlich geltend machen. Beachten Sie dazu die besonderen Bestimmungen in Ihrem Kanton. In manchen Kantonen entfallen sogar jegliche Beschränkungen zu Spenden.
Auch Parteispenden können Sie absetzen, beim Bund bis zu stattlichen 10‘100 CHF. Bei den Kantonen variieren hierzu die Regularien.
Tipp 12: Besuchen Sie ein Casino statt Lotto zu spielen
Sie füllen auch jede Woche Ihren Lottozettel aus? Zwar sind seit 2013 Lottogewinne bis 1‘000 CHF bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, Beträge darüber hinaus sind jedoch verrechnungssteuerpflichtig. Steuerfrei dagegen sind Gewinne in Schweizer Casinos.
Tipp 13: Reduzieren Sie Ihre Steuerlast mit Schuldzinsen
Wer Schulden hat, ist über jede Aufbesserung des häuslichen Budgets froh. Da trifft es sich gut, dass Zinsen einiger Kredite bis zur Höchstgrenze von 50‘000 CHF abgesetzt werden können. Dies umfasst Privat- und Kreditkartenkredite ebenso wie Hypothekarzinsen.
Werterhaltende Investitionen bzw. Unterhaltskosten können bei einem Eigenheim ebenfalls abgesetzt werden. Rein wertvermehrende Aufwendungen Ihrer Liegenschaft sind in den meisten Kantonen nur dann abzugsfähig, wenn sie dem Energiesparen dienen.
Nicht absetzbar dagegen sind z. B. Leasingkosten, da es sich beim Leasingvertrag laut Bundesgericht nicht um einen Kreditvertrag, sondern um eine Gebrauchsüberlassung handelt.
Tipp 14: Investieren Sie in eine Liegenschaft
Wer Steuern sparen und sein Vermögen geschickt anlegen will, kann sich eine Liegenschaft zulegen. Massgeblich ist für Ihre Investition u. a. der geeignete Kanton, da die Liegenschaft und mögliche Erträge am Standort des Objektes versteuert werden.
Durch geeignete Wahl eines steuergünstigen Kantons lassen sich die Einkommens- und Vermögenssteuern niedrig halten. Da die Vermögenssteuer vom amtlichen Wert des Objektes und nicht vom Marktwert abhängig ist, sparen Sie bis zu 50 %.
Absetzbar sind für Liegenschaften zusätzlich Verwaltungs- und Versicherungskosten, z. B. für Glas-, Wasserschaden-, Brand- und Haftpflichtversicherungen. Stockwerkseigentümer können die Betriebskosten anteilig abziehen.
Tipp 15: Treten Sie Ihre Liegenschaft frühzeitig ab
Wer seine Liegenschaft frühzeitig an seine Kinder abtritt, erhöht den Wert der Nutzniessung. Dies bringt einen enormen Vorteil: Für die Ermittlung einer Schenkungssteuer massgeblich ist in diesem Fall lediglich der amtliche Wert des Objektes abzüglich der möglichen Nutzniessung. Eine weitere Schenkungs- oder Erbschaftssteuerbelastung erfolgt im Todesfall nicht.
Tipp 16: Zahlen Sie Ihre Steuern zu früh
Sie glauben, Sie haben sich verlesen? Nein, denn in der Schweiz werden nicht nur Verzugszinsen für die zu späte Zahlung von Steuern erhoben, sondern Vorauszahlungen belohnt. Und zwar mit einem Zinssatz, der über dem eines Sparbuchs liegt. Je nach Kanton gibt es bis zu 1 % Zinsen auf vorgezogene Steuerzahlungen.
Tipp 17: Verschenken und vererben Sie – aber richtig!
Wer seinen Eltern oder Kindern Geld verschenken will, unterliegt steuerlich einem vergünstigten Tarif. In vielen Kantonen entfällt die Schenkungssteuer in diesen Fällen sogar ganz. Geht die Schenkungen jedoch nicht an Verwandte in gerader Linie, sondern z. B. an die Schwiegertochter, erfolgt eine nicht geförderte steuerliche Schenkung mit entsprechend hohen Steuern.
Erbschaften erhalten Eheleute und direkte Nachkommen in der Regel sogar steuerfrei, da die meisten Kantone die Erbschaftssteuer abgeschafft haben. Entfernte Verwandte oder Dritte sind jedoch erbschaftssteuerpflichtig.
Informieren Sie sich daher am besten rechtzeitig, wie Sie unnötige Steuern vermeiden können. Wir informieren Sie gerne.
Tipp 18: Leihen Sie Ihren Kindern Geld!
Genau das vermeiden Sie eigentlich bisher mit Erfolg? In Sachen Steuern leider die falsche Taktik. Nicht nur mit der richtigen Schenkung können Sie Steuern sparen, sondern auch indem Sie Ihren Kindern Geld leihen. Mit einem zinslosen Verwandtendarlehen – aus Barmitteln oder einer Hypothek – generieren Ihre Kinder den Ertrag aus Ihrem Vermögen. Dadurch reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und erhöhen sich die steuerbaren Einkünfte der Kinder.
Wird für das Verwandtendarlehen durch Sie eine Hypothek aufgenommen, erhöht sich zusätzlich noch Ihr Schuldzinsabzug. Durch die Steuerprogression profitieren so alle Familienmitglieder von dieser Vorgehensweise.
Tipp 19: Vermieten Sie Ihr Eigenheim
Wer sein Haus unentgeltlich Familienmitgliedern überlässt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Empfehlenswert ist es stattdessen, das Objekt an die Familienmitglieder zu vermieten. So ist lediglich der Mietzins zu versteuern. Jedoch gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen der einzelnen Kantone. Aktuelle Informationen dazu erhalten Sie gerne von uns.
Tipp 20: Zügeln Sie in den richtigen Kanton
Das komplexe Steuersystem ermöglicht es den Kantonen und Gemeinden, ganz unterschiedliche steuerliche Regularien festzulegen. Ein Umzug kann daher steuerlich sehr förderlich sein. Massgeblich für die Einkommens- und Vermögenssteuerberechnung des ganzen Jahres ist der Wohnsitz, der am Jahresende besteht. Lediglich Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden in dem Kanton versteuert, in dem der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Leistung wohnte.
Tipp 21: Gründen Sie ein Unternehmen
Die Unternehmenssteuern in der Schweiz sind überraschend niedrig. Mässige und konkret planbare Steuerbelastungen fördern Unternehmen. Besonders viel Sparpotenzial haben Sie mit der Gründung einer GmbH. Auch Holdings profitieren von einer deutlich reduzierten Besteuerung. Zudem spielt der Firmensitz eine wichtige Rolle.
Lassen Sie sich rund um alle Fragen einer Unternehmensgründung kompetent beraten.
Tipp 22: Schrumpfen Sie Ihre Steuerlast!
Falls es Ihnen jetzt in den Fingern juckt, Ihre Steuerersparnis zu berechnen, warten Sie nicht lange. So komplex das Steuersystem in der Schweiz auch ist, bietet es viele Möglichkeiten, auch aus Ihrer Steuerbelastung eine Steuerersparnis zu machen. Sprechen Sie uns an. Jahrelange Erfahrung und Spass an der Steuerwelt schaffen auch für Sie optimale Bedingungen. Gerne übernehmen wir Ihre komplette Steuererklärung und die Korrespondenz mit den Behörden.
Bleiben Sie mit uns gut informiert!
Fragen über Fragen, die viel Know-how und Zeit kosten.
Verschenken Sie kein Geld! Wir beraten Sie kompetent und individuell. Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre komplette Steuererklärung und die Korrespondenz mit den Behörden. Optimieren Sie Ihr Einkommen und Vermögen durch unsere langjährige Erfahrung und geniessen Sie die Sicherheit, nichts versäumt zu haben. Per Kontaktformular oder Telefon erreichen Sie uns schnell und unkompliziert.