Schweizer haben oft den Ruf, bünzlig, also trocken, eher kleinkariert und langweilig, zu sein. Dabei schwimmen sie gerne ein wenig gegen den Strom. Das ist in Steuerfragen nicht anders als beim Vorsorgesystem der Schweiz. Während woanders noch diskutiert wird, ob man zusätzlich zur staatlichen Rente privat vorsorgen soll, hat das kleine Land – ganz unaufgeregt – längst seine Lösung gefunden.
Denn eines hat man in der Schweiz früh erkannt: Mit einer „Bis dänn flüsst no viel Wasser de Rhy durab“-Einstellung, gewinnt man in Sachen Vorsorge keinen Blumentopf. Zumindest kann man sich später ohne passendes Vorsorgekonzept kaum noch einen leisten.
Wie viel Kreativität und Weitsicht wirklich zwischen Bergen und Seen versteckt sind, zeigt das schweizerische 3-Säulen-Prinzip zur Vorsorge, das schon 1972 in der Bundesverfassung beschlossen wurde.
Auf 3 Säulen abgesichert in die Zukunft
Sich durchdacht und ausreichend abzusichern, ist gar nicht so schwierig. Doch eine optimale Absicherung gelingt nur, wenn man frühzeitig darüber nachdenkt und aktiv wird. An diesem Punkt kommt man nicht vorbei, es sei denn, man verfügt über umfangreiche finanzielle Mittel. Und diese wollen so erhalten werden, dass Sie für das spätere Ziel noch zur Verfügung stehen.
Da Schweizer gerne planvoll handeln, gilt hier für die Vorsorge nicht das Glücksprinzip. Stattdessen wurde das Vorsorgesystem der Schweiz gleich auf drei Säulen gestellt, um eine lückenlose Absicherung der Arbeitnehmenden zu gewährleisten:
Säule 1: staatliche Vorsorge
Säule 2: berufliche Vorsorge
Säule 3: private Vorsorge
Da sich die Bausteine der einzelnen Säulen miteinander verzahnen, ergibt sich mit dem 3-Säulen-Prinzip eine Konstruktion, auf die man im wahrsten Sinn des Wortes bauen kann. Und das ist alles andere als „bünzlig“.
Möchten Sie bereits jetzt aktiv werden und Ihre Vorsorge auf mögliche Lücken prüfen lassen? Wir beraten Sie gerne und analysieren Ihren individuellen Status. Kostenlos und kompetent. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Denn das Schweizer Vorsorgesystem bietet Ihnen viele Chancen zur komfortablen Vorsorge.
Staatliche Vorsorge – was verbirgt sich hinter Säule 1?
Schule, Abschluss, Ausbildung, Studium, Familie, Haus, Urlaub, Hobbys – wir schätzen es, wenn alles vorausschauend und konkret geplant ist. Doch während wir vieles steuern und beeinflussen können, treffen uns Tod und Invalidität oft ganz unerwartet. Damit diese einschneidenden Ereignisse nicht auch noch unsere Existenz bedrohen, ist die 1. Säule des Schweizer Vorsorgesystems obligatorisch und umfasst im Detail:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Invaliditätsversicherung (IV)
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Leistungen bei Lohnausfall durch Militärdienst, Zivilschutzdienst, Zivildienst oder Mutterschaft nach der Erwerbsersatzordnung (EO).
Versichert ist jede Person, die in der Schweiz wohnt und hier erwerbstätig ist.
Berufliche Vorsorge – so sichern Sie mit der 2. Säule Ihre Lebenshaltung
Die Unterstützung des persönlichen Vorsorgeplans von Arbeitnehmern übernehmen bereits seit Längerem die Arbeitgeber. Mit obligatorischen und freiwilligen Versicherungen schaffen sie ein dichtes Netz an Sicherheit. Dabei sind alle Arbeitnehmenden obligatorisch versichert, die jährlich ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens 21'150 Franken haben.
Wichtig sind die zwei Stufen der Absicherung:
Nach Vollendung des 17. Lebensjahres sind die Risiken Tod und Invalidität gedeckt.
Mit Vollendung des 24. Lebensjahres ist zusätzlich die Altersvorsorge beinhaltet.
Die 2. Säule dient der Sicherung der gewohnten Lebenshaltung und beinhaltet diese kapitalgedeckten Versicherungen:
Leistungen der obligatorischen beruflichen Altersvorsorge (Pensionskasse) und freiwilliger Zusatzleistungen
Leistungen zur Hinterlassenenvorsorge (BVG)
Leistungen zur Invalidenvorsorge (BVG)
Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung und möglicher freiwilliger Zusatzversicherungen des Arbeitgebers
Leistungen der freiwilligen Krankentagegeldversicherung des Arbeitgebers
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALV)
Private Vorsorge – mit der 3. Säule lückenlos und individuell abgesichert
Noch vor nicht allzu langer Zeit, wäre niemand auf die Idee gekommen, daran zu zweifeln, dass die staatliche Altersrente für den üblichen Lebensstandard ausreicht. Dem folgen spätestens mit Eintritt ins Rentenalter die Ernüchterung und die Erkenntnis, dass der gewohnte Lebensstandard nur mit rechtzeitiger Eigeninitiative zu halten gewesen wäre.
Das hat man auch in der Schweiz erkannt und das Vorsorgesystem um die 3. Säule, eine freiwillige private Vorsorge, aufgestockt. Im Detail beinhaltet diese:
die gebundene Vorsorge (3 a)
die freie Vorsorge (3 b)
Doppelter Vorteil mit der gebundenen Vorsorge!
Wer seine Vorsorgebeiträge auf bindende Verträge bei Bankstiftungen oder einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft einzahlt, kann über das Geld vor dem Eintritt ins Rentenalter nicht mehr frei verfügen, es ist zweckgebunden. Daher spricht man von „gebundener“ Vorsorge. Nur wenige Ausnahmen sind hier zugelassen.
Sein Geld in die gebundene Vorsorge investieren kann jeder, der in der Schweiz AHV/IV-pflichtig erwerbstätig ist oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht. Erfüllt man diese Voraussetzungen, können die Mittel bei Banken in Form von Vorsorgekonten oder –fonds angelegt, aber auch in geschützte Vorsorgeprodukte investiert werden. Bei der Anlage in Versicherungsprodukte entscheidet man sich für Anlagemöglichkeiten mit integriertem Versicherungsschutz. Dabei kann man wählen zwischen der Vorsorgepolice 3 a und der fondsgebundenen Vorsorgepolice 3 a.
Ob Banken oder Versicherungen – wer sein Geld auf diese Weise anlegt, kann doppelt profitieren. Denn die Beiträge zur gebundenen Vorsorge verringern die individuelle Steuerlast, da sie bis zum Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (gemäß der „Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen“). Die Versteuerung erfolgt, sobald Kapitalleistungen aus dem Vorsorgevertrag fließen. Dennoch rechnet sich die gebundene Vorsorge für den Leistungsbezieher. Zudem sind auch Zinsen oder Wertsteigerungen aus dem entsprechenden Vertrag steuerfrei.
Maximalbetrag ausgeschöpft? Mehr Flexibilität mit freier Vorsorge!
Sie haben den Maximalbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, in die gebundene Vorsorge eingezahlt? Dann können Sie weitere Beträge in der freien Vorsorge anlegen. Die Höhe des Maximalbetrages hängt dabei übrigens von der Zugehörigkeit zu einer Pensionskasse ab.
Vielseitige Sparverträge ermöglichen in der freien Vorsorge flexibles Anlegen ohne Laufzeit, stattdessen mit Wechsel- und Kündigungsmöglichkeiten. Diese Beiträge können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden und sind nicht staatlich gefördert. Dennoch können Sie so komfortabel mögliche Vorsorgelücken schließen.
Weniger ist mehr? Nicht bei Ihrer Vorsorgeplanung!
Sie glauben, Sie sind noch viel zu jung, um sich über Vorsorge Gedanken zu machen?
Sie halten sich bereits für optimal abgesichert?
Sie haben keinen Überblick mehr darüber, wie Ihre Vorsorge aktuell aussieht?
Sie finden das Thema wenig spannend und nutzen Ihre Zeit gerne anregender?
Damit stehen Sie nicht alleine da. Abstrakte Themen wie diese schiebt man gerne vor sich her. Oder man lässt sie ganz hinten in der Schublade verschwinden, ohne sich intensiver damit zu beschäftigen. Der Umgang mit solchen Themen ist ganz individuell – so, wie das optimale Vorsorgekonzept für Sie.
Sprechen Sie uns an! Wir arbeiten für Sie ein Vorsorgekonzept aus, das Ihnen ermöglicht, Ihre Chancen zu nutzen. Ganz ohne Aufwand und Kosten für Sie. Dabei vergleichen wir Ihre bestehenden Vorsorgeaktivitäten mit unserer Analyse und beraten Sie über Optimierungsmöglichkeiten. Sie entscheiden in aller Ruhe.
So können auch Sie sorgenfrei und lückenlos abgesichert einer entspannten Zeit nach dem Arbeitsleben entgegensehen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir arbeiten für Sie die optimale Lösung im Rahmen des Schweizer Vorsorgesystems aus.