Sorgenfrei den Ruhestand geniessen und endlich unbeschwert seinen Hobbys nachgehen zu können –wer wünscht sich das nicht? Doch sorgenfrei ist nur, wer seine Zeit nach dem Arbeitsleben rechtzeitig plant, gerade die finanzielle Seite.
Die Schweiz ebnet Ihnen mit dem Drei-Säulen-Vorsorgemodell den Weg. Mit den Rentenleistungen aus staatlicher und beruflicher Vorsorge zusammen (Säulen 1 und 2) sind bereits rund 60 % Ihres bisherigen Erwerbseinkommens erreicht.
Um sicherzugehen, dass sich mit Rentenbeginn nichts an Ihrer gewohnten Lebenshaltung ändert, sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Private Vorsorge der 3. Säule legen. Hierzu ist Eigeninitiative gefragt. Und diese wird durchaus belohnt, denn attraktive steuerliche Vorteile unterstützen Ihre Sparziele.
Die Private Vorsorge setzt sich zusammen aus:
Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Freie Vorsorge (Säule 3b).
Die Möglichkeiten, Ihre Mittel für ein persönliches Vorsorgekonzept sinnvoll einzusetzen, sind vielfältig. Wir zeigen Ihnen, welche Sie kennen sollten. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.
Wir ermitteln Ihre aktuellen Rentenanwartschaften, finden Versorgungslücken und empfehlen Ihnen Optimierungsmöglichkeiten. Selbstverständlich zeigen wir Ihnen konkret, welche Steuervorteile Sie nutzen und was Sie sonst noch wissen sollten – kostenfrei und unverbindlich.
Was versteht man unter gebundener Vorsorge?
Wer für das Alter vorsorgen und zugleich steuerliche Vorteile nutzen möchte, liegt bei der Gebundenen Vorsorge richtig. Der Name kommt nicht von ungefähr. Die Säule 3a ist gesetzlich reglementiert, dafür jedoch steuerlich besonders begünstigt. Sparbeiträge werden auf ausgewählten Bank- und Versicherungsprodukten angelegt. Die Gelder sind dort zweckgebunden, d. h. Sie können während der Laufzeit nicht frei darüber verfügen.
Was ist unter „Freier Vorsorge“ zu verstehen?
Bei der Freien Vorsorge ist die Minimierung der verbleibenden Vorsorgelücken das Ziel. In die Säule 3b zahlen Sie unbegrenzt ein, sobald der Maximalbetrag in der Gebundenen Versicherung ausgeschöpft ist oder Sie die eigene Flexibilität priorisieren. Auch hierfür gibt es Produkte, die Sie frei wählen und entsprechend der jeweiligen Produktbedingungen wechseln und kombinieren können.
Wer ist in der 3. Säule des Schweizer Vorsorgesystems pflichtversichert?
Niemand. Die Zuführungen zur 3. Säule sind reine Eigenleistung und ermöglichen es Ihnen, zusätzliches Alterskapital aufzubauen und sich gleichzeitig gegen Risiken wie Tod und Invalidität abzusichern. Die Säule 3 verdient also Ihr besonderes Augenmerk.
Nutzen darf sie jeder, der ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Dies gilt für Frauen bis höchstens zum vollendeten 69. Lebensjahr und bei Männern bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Auch Arbeitssuchende, die ein Taggeldeinkommen haben, können in die 3. Säule einzahlen.
Dafür wird jährlich ein steuerlich begünstigter Einzahlungshöchstbetrag festgelegt. Im Jahr 2022 beträgt dieser für Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angehören, CHF 7‘056. Diesen Betrag dürfen Sie maximal von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Für Selbstständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, gilt: Es dürfen jährlich 20% des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 35‘280 (2022), geleistet werden.
Wann sollte man mit der 3. Säule starten?
Je früher, desto besser. Denn je höher die bisherigen Einkünfte, desto größer die künftige Lücke.
Wer frühzeitig mit den Sparleistungen zur Gebunden oder Freien Vorsorge startet, kann später ganz entspannt seiner Pensionierung entgegensehen. Und es können bereits frühzeitig mögliche Zinseszinseffekte genutzt werden.
Gebundene Vorsorge – welche Produkte gibt es?
Versicherungsprodukte bieten gleichzeitig mit dem Aufbau des Alterskapitals Schutz gegen die Risiken Tod und Invalidität. Eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit kann zusätzlich vereinbart werden.
Vorsorgepolice 3a
Das Rundumpaket der Vorsorgepolice 3a bietet ein sich aufbauendes Alterskapital mit fixem Zinssatz kombiniert mit diesen Leistungen:
Entscheidet man sich für die Vorsorgepolice 3a, werden bei Invalidität vertraglich vereinbarte Raten ausbezahlt.
Bei Tod des Versicherungsnehmers haben die Hinterlassenen Anspruch auf das Todesfallkapital.
Eine mögliche Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit schafft zusätzliche Sicherheit.
Ein weiterer Pluspunkt: Überschüsse, die die Versicherung erzielt, werden teilweise zur Aufstockung des Alterskapitals an den Anleger ausbezahlt. So wächst Ihr Altersguthaben umso
schneller.
Fondsgebundene Vorsorgepolice 3a
Wer sich für eine Fondsgebundene Vorsorgepolice 3a entscheidet, kombiniert eine renditeorientierte Wertschriftenlösung mit Risikoschutz. Der Aktienanteil darf dabei gemäss derVerordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bei max. 50 % liegen.
Bei ordentlichem Vertragsverlauf bis zum Laufzeitende der Police werden dem Anleger seine Fondsanteile in Form einer einmaligen Kapitalisierung ausbezahlt. Bei besonderen gesetzlich fixierten Gründen kann das Vorsorgekapital auch vorab bezogen werden, z. B. bei Auswanderung, Existenzgründung oder Finanzierung eines selbst genutzten Eigenheimes.
Eine mögliche Erwerbsunfähigkeit kann durch eine Prämienaussetzung vertraglich abgesichert werden.
Bankprodukte zielen primär auf das Ansparen des Alterskapitals an, bieten jedoch keine Absicherung gegen Risiken wie Tod oder Invalidität. Angeboten werden:
Vorsorgekonto
Das Vorsorgekonto wird von Schweizer Banken bzw. Bankstiftungen angeboten. Es bietet sich vor allem für kurzfristige Anlagezeiträume an. Die Höhe der Einzahlung ist variabel und wird nur durch den Maximalbetrag begrenzt. Wer den jährlichen Beitrag bereits einmalig am Jahresbeginn einzahlt, kann vom Zinseszinseffekt profitieren. Liquiditätsengpässe können durch Aussetzung der Zahlungen überbrückt werden. Schutz gegen Risiken ist nicht inbegriffen.
Wertschriftenvorsorge
Für einen mittel- bis langfristigen Anlagehorizont bietet sich die Wertschriftenvorsorge, auchVorsorgefonds genannt, an. Der Anleger sollte jedoch 5 – 15 Jahre auf das Geld verzichten können, z. B. wenn die Verrentung noch nicht ansteht. Anders als das Vorsorgekonto enthält es auch Wertpapiere. Entsprechend der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge darf die Wertschriftenlösung bis zu 50 % Aktien enthalten. Je höher der Wertpapieranteil, desto höher das Risiko und die Renditechancen. Schutz gegen Risiken ist nicht beinhaltet. Zudem können Vorsorgefonds nicht auf eine andere Bank übertragen werden.
Kapitalgeschützte strukturierte Vorsorgeprodukte
Noch eher selten im Angebot der Schweizer Banken sind kapitalgeschützte strukturierte Vorsorgeprodukte. Es handelt sich dabei um Anlageprodukte, die eine maximale Laufzeit von 5 Jahren haben und eine garantierte Rückzahlung von 100 % zuzüglich eines Mindestzinses. Sie werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen reglementiert und bestehen aus einer Obligation als Basiswert, z.B. einem Darlehen oder einer Anleihe, und einem Derivat. Zeichnungsfrist und Gesamtlaufzeit des Produktes sind fix. Innerhalb der festgesetzten Zeichnungsfrist beteiligt sich der Anleger mit seinem kompletten oder teilweisen Vorsorgekapital.
Das Kreditinstitut investiert die Mittel in bestimmte Finanzprodukte. Am Ende der Laufzeit wird dem Anleger sein komplettes Vorsorgekapital inklusive Zinsen gutgeschrieben. Schon während der Anlagephase kann diese beendet und das Geld in ein anderes Produkt investiert oder auf ein Vorsorgekonto übertragen werden. Dabei kann der Rücknahmepreis allerdings niedriger als der Ausgabepreis sein.
So unterstützen die Finanzbehörden die Gebundene Vorsorge
Besteuerung der Einzahlungen und Zinsen
Die Vorsorgebeiträge zur Säule 3a können bis zur Maximalgrenze vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Zinsen und die Wertsteigerung bei Wertschriftenlösungen sind steuerfrei. Die Abzugsfähigkeit setzt voraus, dass eine Einzahlungsbescheinigung des Vorsorgeinstituts vorliegt.
Besteuerung von Alterskapital und Vorsorgeleistungen
Das Alterskapital ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit.
Sobald Leistungen aus den Vorsorgeprodukten erbracht werden, sind diese zu besteuern. Das Anlageinstitut meldet den Vorbezug oder ordentlichen Bezug an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Diese veranlasst den Einzug der Steuern über das zuständige Steueramt.
Kapitalleistungen werden gesondert besteuert.
Gestaffelte Beziehungen
Aus gesetzlicher Sicht gibt es keine Begrenzungen der Säule 3a-Beziehungen. Aus steuerlicher Sicht empfiehlt es sich, diese Freizügigkeit zu nutzen. In diesem Fall wird der maximal zulässige Einzahlungsbetrag aufgeteilt.
Das Ziel: Verteilt man sein Vorsorgekapital auf verschiedene Produkte, die in unterschiedlichen Jahren zur Auszahlung kommen, mildert man die Steuerprogression.
Freie Vorsorge – welche Angebote gibt es für die Säule 3b?
Wer Versorgungslücken minimieren will, stellt die Freie Vorsorge in den Mittelpunkt. Hierzu bieten Versicherungen und Banken Produkte an, die frei wählbar und innerhalb der vertraglichen Bedingungen kombinierbar oder wechselbar sind.
Angeboten werden für die Freie Vorsorge:
Lebensversicherungen für die Säule 3b:
Lebensversicherungen spielen in der freien Vorsorge eine wichtige Rolle. Dazu gehören insbesondere Kapitallebensversicherungen, die bei Eintritt des versicherten Ereignisses, nach Fristablauf und bei Rückkauf ein Kapital auszahlen. Für die Säule 3b infrage kommen vermögensbildende Kapitalversicherungen, Risikoversicherungen (z. B. Todesfallversicherungen) oder Sparversicherungen.
Auch Rentenversicherungen gehören zu den Lebensversicherungen und sind eine effiziente Möglichkeit der Altersvorsorge.
Die Angebote im Einzelnen:
Vermögensbildende Lebensversicherungen kombiniert mit Risikoversicherungen, auch Gemischte Versicherung genannt, sind in der Schweiz besonders beliebt. Nicht ohne Grund, schließlich werden dabei Spar- und Risikoanteile miteinander kombiniert und sorgen für zusätzliche Sicherheit. So sind der Versicherungsnehmer und seine Familie gegen finanzielle Risiken durch Unfälle, Krankheit oder Tod abgesichert. Gleichzeitig wird ein garantiertes Alterskapital aufgebaut. Entsteht während der Vertragslaufzeit ein Überschuss, wird dieser zum Teil ebenfalls dem Versicherungskonto gutgeschrieben.
Eine interessante Variante bildet die fondsgebundene Lebensversicherung. Bei ihr wird der Sparanteil direkt in einen Wertpapierfonds investiert, den sich der Versicherte aus einem festgelegten Angebot selbst aussuchen kann. Durch die Fondsanteile erhöhen sich die Renditechancen. Sollten die Prognosen zur Wertentwicklung einmal nicht eintreten, garantiert die Versicherung ein Mindestalterskapital.
Sparversicherungen sind eine Form der Lebensversicherung, die primär auf den Aufbau des Alterskapitals ausgerichtet ist. Dabei entspricht der Kapitalaufbau dem einer Gemischten Versicherung bzw. der Fondsgebundenen Lebensversicherung. Die Absicherung gegen Risiken ist bei diesem Produkt jedoch nachrangig. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit vereinbart werden. Nach Fristablauf oder im Todesfall wird das Alterskapital bzw. der aktuelle Wert der Fondsanteile zuzüglich möglicher Überschussanteile ausgezahlt.
Auch Rentenversicherungen sind eine wichtige Ergänzung des persönlichen Vorsorgekonzeptes. Diese Art der Lebensversicherung garantiert ab einem vereinbarten Termin bis zum Lebensende eine dauerhafte Rentenzahlung. Die Leistung ist garantiert, auch wenn der Versicherungsnehmer das durchschnittlich angenommene Erlebensalter überschreitet. Die Rentenversicherung kann auf Wunsch mit einer Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall kombiniert werden.
Die Prämien für Lebensversicherungen können monatlich, pro Quartal, halbjährlich oder einmal pro Jahr geleistet werden.
Bankangebote für die Säule 3b
Für die Freie Vorsorge bieten Schweizer Banken Sparkonten, Wertpapiere, Fonds und Obligationen an. Bei uns erfahren Sie, welche Produkte sich für Ihre persönlichen Ziele anbieten.
Welche steuerlichen Vorteile hat die Säule 3b?
Auch bei der Freien Vorsorge gibt es Möglichkeiten, attraktive Steuervorteile zu nutzen. Diese richten sich nach dem gewählten Produkt, der Rentenleistung und einigen weiteren Details.
Wie auch Sie Ihre Steuerlast mithilfe der Freien Vorsorge mindern können, zeigen wir Ihnen gerne.
Sie haben die Wahl
„Der schnellste Weg, sich über eine Sache klar zu werden, ist das Gespräch“, wusste schon Friedrich Dürrenmatt.
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich rund um Produkte, Laufzeiten, Steuervorteile und Rentenleistungen in der Gebundenen und Freien Vorsorge. Gemeinsam erstellen wir ein optimales Vorsorgekonzept, in dem Sie sich und Ihre Familie gut abgesichert fühlen.
Füllen Sie bitte einfach das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Je früher Sie handeln, desto eher können Sie auch Zinseszinseffekte nutzen und entspannt Pläne für Ihren Ruhestand machen.
Bleiben Sie mit uns gut informiert!