Eines der begehrtesten europäischen Länder für Unternehmensstandorte ist zugleich eines der Kleinsten – die Schweiz. Warum das so ist, wird schnell deutlich, wenn man sich über die attraktive Unternehmensbesteuerung informiert. Da wirkt die niedrigste Mehrwertsteuer Europas nur noch wie ein zusätzlicher Bonus. Aber nicht nur moderate Steuersätze bringen den Standortvorteil. Geschätzt werden in der Schweiz auch die politische und steuerpolitische Kontinuität und die konkret planbaren Steuerbelastungen. Dass das kleine Alpenland unter den Top Ten der steuergünstigsten Standorte im europäischen Vergleich liegt, erscheint umso erstaunlicher angesichts des komplexen Aufbaus des Schweizer Steuersystems.

Attraktives Steuersystem auf drei Ebenen

Wer von den attraktiven Steuern eines Landes hört, erwartet ein stark vereinfachtes System mit wenigen Abgaben. Diese Erwartung erfüllt die Schweiz überraschenderweise gar nicht. Die föderale Struktur des Landes bringt gleich drei Ebenen mit sich, auf denen Steuern erhoben werden: kommunal (Gemeindesteuern), kantonal (Kantonssteuern) und national (Bundessteuern). In Zahlen ausgedrückt, sind an der Steuererhebung der Bund und 26 Kantone und Halbkantone beteiligt. Dazu kommen noch rund 2‘300 Gemeinden, die ebenfalls über eine Steuerhoheit verfügen. Komplettiert wird dieser komplexe Aufbau noch durch die Beteiligung der Bevölkerung, die auf Kantonsebene demokratisch über die eigenen Steuergesetze abstimmt.

Aktuell gibt es daher 27 unterschiedliche Steuergesetzgebungen über die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer bzw. die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen. Entsprechend ergeben sich für Unternehmen unterschiedliche Steuerbelastungen je Wohnsitzkanton.

Um Zuständigkeiten und Berechnungsgrundsätze zu vereinheitlichen, wurde das Steuerharmonisierungsgesetz verabschiedet, auch Rahmengesetz genannt, das seit 1993 in Kraft ist.

Welche Unternehmen sind in der Schweiz steuerpflichtig?

Unternehmenssteuern umfassen alle Steuern, die das Unternehmen während seines Betriebes zu tragen hat. Steuerpflichtig sind juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen sowie private Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Dabei wird die unbeschränkte von der beschränkten Steuerpflicht unterschieden:

  • Unbeschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen, die in der Schweiz ihren Sitz oder die tatsächliche Verwaltung haben. Es werden Gewinne und Kapital besteuert.

  • Ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die selbstständig sind. Sie versteuern Einkommen und Vermögen.

  • Beschränkt steuerpflichtig sind Unternehmen, die ihren Sitz ausserhalb des Kantons oder des Landes haben, jedoch im Inland über Vermögen oder Gewinne verfügen, für die Steuern erhoben werden.

Wie hoch sind die Steuern für juristische Personen?

Ehrlicherweise müsste die Frage lauten: „Wie niedrig sind die Steuern für juristische Personen?“ Denn während bei den europäischen Nachbarn die Steuersätze eher in die Höhe schnellen, glänzt die Schweiz mit Bescheidenheit.

Dabei ist die Unternehmensbesteuerung im europäischen Vergleich nicht nur sehr niedrig, sondern auch angenehm überschaubar: Unternehmen werden am Firmensitz oder am Ort ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten besteuert. Basis bildet ein einheitlicher Bundessteuersatz, der durch variable Kantonssteuersätze ergänzt wird. Letztere werden je nach Unternehmenssitz und teilweise auch nach Gewinn oder Kapital in unterschiedlicher Höhe erhoben. Die Steuerpflicht beginnt am Tag der Eintragung ins Handelsregister.

Die aktuelle durchschnittliche Steuerbelastung für Unternehmer beträgt ca. 10% bis 22%. Die moderate Belastung kann durch Steueroptimierung weiter bis in den einstelligen Bereich gesenkt werden. Auch eine komplette Steuerbefreiung ist – abhängig von Standort und Tätigkeit – möglich.

Wer einen verbindlichen Vorentscheid über die tatsächliche Steuerbelastung erhalten möchte, kann diesen von den Steuerbehörden anfordern (Tax Ruling).

Die Abgaben für juristische Personen setzen sich – abhängig vom Wohnsitzkanton – wie folgt zusammen:

  • Bundessteuer auf den Reingewinn: 8,5% nom. (7,8 % eff.) für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, 4,25% für sonstige juristische Personen, Vereine und Stiftungen

  • Gewinnsteuer von Kantonen/Gemeinden: variiert zwischen ca. 3% - 22%

  • Kapitalsteuer von Kantonen/Gemeinden: Variiert zwischen 0,001‰ – 2‰

  • Kirchensteuer in den Kantonen: Sätze/Berechnungsgrundlagen sehr individuell je Kanton

Neben der Kirchensteuerpflicht ist eine weitere Besonderheit die sogenannte Doppelbesteuerung juristischer Personen.

Steuererleichterungen bis hin zu Steuerbefreiungen kommen dagegen Holding- und Verwaltungsgesellschaften zugute.

Bezahlte Steuern sind von juristischen Personen abzugsfähig, da sie als steuermindernder Aufwand anerkannt sind.

Welche Abgaben belasten natürliche Personen?

Auch private Unternehmen profitieren von der moderaten Besteuerung, die progressiv erfolgt:

  • Die Bundessteuer variiert nach Einkommenshöhe.

  • Kantonale Steuern werden nach Wohnort, Einkommen und Vermögen variabel erhoben

Es gelten folgende Höchststeuersätze für natürliche Personen:

  • Bundeseinkommenssteuer: max. ca. 11,5%

  • Kirchensteuer nach Konfession: max. ca. 2,3%

  • Einkommenssteuer der Kantone und Gemeinden: max. ca. 27%

  • Vermögenssteuer der Kantone und Gemeinden: max. ca. 8,9‰

Existenzgründer profitieren bis zu 10 Jahre lang von deutlichen Steuererleichterungen.

Um unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten zu nutzen, werden in der Steuererklärung Privat- und Geschäftseinkünfte ebenso wie Privat- und Geschäftsvermögen getrennt aufgeführt.

Bezahlte Steuern sind bei natürlichen Personen nicht abzugsfähig, da sie zu den Lebenshaltungskosten gezählt werden.

Die niedrigste Mehrwertsteuer Europas

Tatsächlich erhebt die Schweiz die europaweit niedrigste Mehrwertsteuer mit einem Steuersatz von 8 %. Sie fällt an, wenn Dienstleistungen und Lieferungen CHF 100‘000 p. a. überschreiten. Güter des täglichen Bedarfs werden nur mit 2,5% besteuert, Beherbergungsdienstleistungen mit 3,7%, übrige Leistungen und Waren mit 7,7%. Für ärztliche Versorgung und Dienstleistungen, die der Bildung dienen, wird gar keine Mehrwertsteuer fällig.

Ersparnis auch bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wer sein Unternehmen vererbt, fragt sich, wie hoch die Steuerbelastung für seine Kinder und weiteren Erben ist. In der Schweiz ist auch dieses Thema sehr unternehmerfreundlich gelöst:

  • Auf Bundesebene wird keine Erbschaftssteuer erhoben.

  • Auf kantonaler Ebene sind direkte Nachkommen meist erbschaftssteuerbefreit.

  • Dritte unterliegen der kantonalen Steuergesetzgebung mit Steuersätzen zwischen 10% und 50%.

Auch bei der Schenkungssteuer ergeben sich Einsparungen, da einige Gemeinden komplett auf diese verzichten.

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